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   BSG, 14.03.2002 - B 13 RJ 15/01 R   

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https://dejure.org/2002,3322
BSG, 14.03.2002 - B 13 RJ 15/01 R (https://dejure.org/2002,3322)
BSG, Entscheidung vom 14.03.2002 - B 13 RJ 15/01 R (https://dejure.org/2002,3322)
BSG, Entscheidung vom 14. März 2002 - B 13 RJ 15/01 R (https://dejure.org/2002,3322)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Zugehörigkeit zum deutschen Sprach- und Kulturkreis - Beherrschen der deutschen Schriftsprache - Beweismittel - schriftliche Zeugenerklärung - Absehen von Zeugenvernehmung - Beweisaufnahme - Untersuchungsmaxime - sozialgerichtliches Verfahren

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Revision - Gewährung von Altersruhegeld - Beitragszeiten in Ungarn - Ersatzzeiten - Deutscher Sprachkreis und Kulturkreis - Verfolgter - Fremdrentenzeit

  • Judicialis

    FRG § 17a; ; SGG § 103

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zugehörigkeit zum deutschen Sprach- und Kulturkreis bei Mehrsprachigkeit, Amtsermittlungsgrundsatz, Absehen von einer Zeugenvernehmung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 23.08.2001 - B 13 RJ 59/00 R

    Keine Geltung der Reichsversicherungsgesetze für Ghettoarbeit im

    Auszug aus BSG, 14.03.2002 - B 13 RJ 15/01 R
    Das Gericht darf die Vernehmung eines Zeugen grundsätzlich nur dann ablehnen, wenn das angebotene Beweismittel schlechterdings untauglich ist, wenn es auf die unter Beweis gestellte Tatsache nicht ankommt oder wenn es diese als wahr unterstellt (vgl zB Senatsurteil vom 23. August 2001 - B 13 RJ 59/00 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

    Es ist jedoch nicht ersichtlich, dass einer Zeugenvernehmung in Deutschland tatsächliche oder rechtliche Hindernisse entgegenstanden (vgl dazu Senatsurteil vom 23. August 2001 aaO mwN).

    Die Verwertung einer schriftlichen Auskunft anstelle einer mündlichen Zeugenaussage setzt voraus, dass sie nach den besonderen Umständen des Einzelfalles ein geeignetes Mittel zur Erforschung des Sachverhalts darstellt (vgl Senatsurteil vom 23. August 2001 aaO).

    In diesem Zusammenhang kann sich das LSG auch nicht auf die in dem Urteil des BGH vom 14. Juni 1967 (RzW 1967, 500) aufgestellten Grundsätze stützen (vgl hierzu Senatsurteil vom 23. August 2001 aaO).

    Ein Richter darf die Vernehmung eines Zeugen grundsätzlich nicht mit der Begründung ablehnen, er werde sich von dessen Aussage nicht überzeugen lassen (vgl Senatsurteil vom 23. August 2001 aaO, mwN).

  • BGH, 11.07.1990 - VIII ZR 366/89

    Erneute Vernehmung eines im Wege der Rechtshilfe im Ausland vernommenen Zeugen

    Auszug aus BSG, 14.03.2002 - B 13 RJ 15/01 R
    Sofern das LSG eine persönliche Vernehmung der Zeugen vor ihm selbst als erforderlich angesehen hat (vgl dazu BGH NJW 1990, 3088 f), durfte es zwar die Beweisaufnahme durch ein israelisches Gericht (vgl § 118 Abs. 1 Satz 1 SGG iVm § 363 der Zivilprozessordnung ) für ungeeignet halten.
  • BSG, 10.03.1999 - B 13 RJ 83/98 R

    Zugehörigkeit zum deutschen Sprach- und Kulturkreis - Beherrschung der deutschen

    Auszug aus BSG, 14.03.2002 - B 13 RJ 15/01 R
    Wie der erkennende Senat in seinen Entscheidungen vom 10. März 1999 - B 13 RJ 83/98 R (BSG SozR 3-5070 § 20 Nr. 7), B 13 RJ 87/97 R, B 13 RJ 25/98 R, B 13 RJ 35/98 R, B 13 RJ 65/98 R sowie B 13 RJ 81/98 R - im Anschluss an die bisherige Rechtsprechung des BSG und des BGH dargelegt hat, kommt es für die Zugehörigkeit zum dSK vorrangig auf die Sprache an.
  • LSG Hessen, 18.04.2008 - L 5 R 326/07

    Fremdrentenrecht - deutscher Sprach- und Kulturkreis - überwiegender

    Bei der Feststellung eines überwiegenden Sprachgebrauchs ist die Gesamtheit der individuellen Kommunikation des Betroffenen im persönlichen Lebensbereich in Betracht zu ziehen (BSG, Urteil vom 14. März.2002 - B 13 RJ 15/01 R - juris; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. Juni 2007 - L 4 RA 129/04 - juris).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass es für die Feststellung der nach dem FRG erheblichen Tatsachen genügt, wenn sie glaubhaft gemacht sind, d.h., wenn ihr Vorliegen nach dem Ergebnis der Ermittlungen, die sich auf sämtliche erreichbaren Beweismittel erstrecken sollen, überwiegend wahrscheinlich ist (§ 4 Abs. 1 FRG; BSG, Urteil vom 14. März 2002 - B 13 RJ 15/01 R).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2007 - L 8 R 54/05

    Rentenversicherung

    Auch in der tatrichterlichen Praxis würden bei einer solchen Interpretation des Gesetzes für die Instanzgerichte noch weitere, mit erheblichem Aufwand verbundene tatsächliche Feststellungen erforderlich, denn zur Feststellung des dSK ist der Gesamtbereich der mündlichen und schriftlichen Kommunikation unter Ausschöpfung aller erreichbaren Beweismittel konkret zu erfassen und in Beziehung zur jeweiligen Sprachverwendung zu setzen (BSG, Urteile v. 10 März 1999 - B 13 RJ 83/98 R - und 14. März 2002 - B 13 RJ 15/01 R).
  • LSG Hessen, 25.03.2014 - L 3 U 14/12

    Fachschule als berufsbildende Schule gemäß § 539 Abs. 1 Nr. 14 c RVO (§ 2 Abs. 1

    Das beantragte Beweismittel ist mithin völlig ungeeignet und untauglich (vgl. BSG, Urteil vom 14. März 2002, B 13 RJ 15/01 R, juris, Rn. 47; Leitherer, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl. 2012, § 103 Rn. 8).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2003 - L 4 RJ 175/01

    Rentenversicherung

    Die Merkmale Sprachbeherrschung und Sprachgebrauch sind unter Berücksichtigung der Verhältnisse im Einzelfall zu beurteilen (BSG, Urteil vom 14.03.2002, - B 13 RJ 15/01 R -).

    Eine Verpflichtung der Beklagten zur Anerkennung der Zugehörigkeit einer Antragstellerin zum dSK allein auf Grund des Gesamtvotums im Sprachprüfungsprotokoll lässt sich weder aus dem Gesetz noch aus dem Ergebnis der im Februar 2000 von Vertretern der israelischen Nationalversicherung und einer Delegation der deutschen Rentenversicherungsträger durchgeführten Verbindungsstellenbesprechung herleiten (BSG, Urteil vom 14.03.2002, - B 13 RJ 15/01 R -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2006 - L 8 RJ 64/02

    Rentenversicherung

    Das Fehlen einer dieser Voraussetzungen führt folglich dazu, dass Fremdrentenzeiten nach § 17a iVm § 15, 16 FRG nicht anerkannt werden können (BSG Urteil vom 14.03.2002 Az. B 13 RJ 15/01 R).

    Bei der Feststellung des überwiegenden Sprachgebrauchs ist die Gesamtheit der individuellen Kommunikation des Verfolgten im persönlichen Lebensbereich in Betracht zu ziehen (vgl. Urteil des BSG vom 14.02.2002 Az.: B 13 RJ 15/01 R mwN).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2007 - L 8 R 244/05

    Rentenversicherung

    Auch in der tatrichterlichen Praxis würden bei einer solchen Interpretation des Gesetzes für die Instanzgerichte noch weitere, mit erheblichem Aufwand verbundene tatsächliche Feststellungen erforderlich, denn zur Feststellung des dSK ist der Gesamtbereich der mündlichen und schriftlichen Kommunikation unter Ausschöpfung aller erreichbaren Beweismittel konkret zu erfassen und in Beziehung zur jeweiligen Sprachverwendung zu setzen (BSG, Urteile v. 10 März 1999 - B 13 RJ 83/98 R - und 14. März 2002 - B 13 RJ 15/01 R).
  • LSG Berlin, 27.05.2004 - L 5 RA 56/02

    Nachweis der Zugehörigkeit zum deutschen Sprachkreis und Kulturkreis;

    Das Fehlen einer dieser Voraussetzungen führt dazu, dass Fremdrentenzeiten nach §§ 17a in Verbindung mit §§ 15, 16 FRG nicht anerkannt werden können (BSG, Urteil vom 14. März 2002, B 13 RJ 15/01 R, zitiert nach juris).

    Bei der Feststellung eines überwiegenden Sprachgebrauchs ist die Gesamtheit der individuellen Kommunikation des Betroffenen im persönlichen Lebensbereich in Betracht zu ziehen (vgl. nur BSG, Urteil vom 14. März 2002, B 13 RJ 15/01 R, zitiert nach juris, m.w.N. zur ständigen Rechtsprechung des BGH und des BSG).

  • BSG, 25.03.2021 - B 5 R 288/20 B

    Neufestsetzung einer Witwenrente Verfahrensrüge im

    Unter mehreren Beweismitteln hat das Prozessgericht zu seiner Überzeugungsbildung dasjenige zu wählen, welches in einer möglichst direkten Beziehung zu der beweiserheblichen Tatsache steht (zu einer im Einzelfall unzulässigen Verwertung einer schriftlichen Auskunft anstelle einer mündlichen Zeugenaussage vgl BSG Urteil vom 14.3.2002 - B 13 RJ 15/01 R - juris RdNr 49) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.08.2011 - L 8 R 1064/09
    Zu der Verweisungstätigkeit hat sie Gutachten der berufskundlichen Sachverständigen L, E vom 3. Februar 2002 für das Sozialgericht Cottbus (Az. S 13 RJ 15/01) und M, G-N, vom 20. Mai 2004 (mit Ergänzung vom 14. Juni 2004) für das Landessozialgericht Baden-Württemberg (Az. L 10 RJ 3117/03) eingereicht.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.06.2007 - L 4 RA 129/04

    Zugehörigkeit zum deutschen Sprach- und Kulturkreis als Voraussetzung einer

    Bei der Feststellung eines überwiegenden Sprachgebrauchs sei die Gesamtheit der individuellen Kommunikation des Betroffenen im persönlichen Lebensbereich in Betracht zu ziehen (BSG, Urteil vom 14.03.2002 - B 13 RJ 15/01 R - zitiert nach juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2004 - L 14 RJ 28/02

    Rentenversicherung

  • LSG Hamburg, 02.03.2004 - L 3 RJ 48/01

    Anspruch eines us-amerikanischen Staatsangehörigen auf Gewährung einer

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2004 - L 14 RJ 85/02

    Rentenversicherung

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